§ 23 DVRV 2012 (weggefallen)

Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999
Auf das Registrierungsverfahren ist gemäß Art§ 23 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. I Abs. 2 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 – EGVG, BGBl. I Nr. 87/2008, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 53/2012, das AVG anzuwenden, soweit das DSG 2000 nicht ausdrücklich anderes bestimmt.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 01.09.2012 bis 24.05.2018
Auf das Registrierungsverfahren ist gemäß Art§ 23 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. I Abs. 2 des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 – EGVG, BGBl. I Nr. 87/2008, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 53/2012, das AVG anzuwenden, soweit das DSG 2000 nicht ausdrücklich anderes bestimmt.

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