Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Soll vertretungsweise eine Meldung an das Datenverarbeitungsregister erfolgen und ist dafür die Verwendung der Bürgerkarte mit Vertretungsvollmacht nicht möglich und wird auch keine andere Voraussetzung gemäß § 14 Abs. 1 verwendet, muss das Vertretungsrecht für diesen Auftraggeber bei der Datenschutzbehörde beantragt und nachgewiesen werden DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. Die Rechte der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person nach § 10 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2011, bleiben davon unberührt. Soll vertretungsweise eine Meldung an das Datenverarbeitungsregister erfolgen und ist dafür die Verwendung der Bürgerkarte mit Vertretungsvollmacht nicht möglich und wird auch keine andere Voraussetzung gemäß Paragraph 14, Absatz eins, verwendet, muss das Vertretungsrecht für diesen Auftraggeber bei der Datenschutzbehörde beantragt und nachgewiesen werden. Die Rechte der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person nach Paragraph 10, Absatz eins, des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1991,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2011,, bleiben davon unberührt.
Soll vertretungsweise eine Meldung an das Datenverarbeitungsregister erfolgen und ist dafür die Verwendung der Bürgerkarte mit Vertretungsvollmacht nicht möglich und wird auch keine andere Voraussetzung gemäß § 14 Abs. 1 verwendet, muss das Vertretungsrecht für diesen Auftraggeber bei der Datenschutzbehörde beantragt und nachgewiesen werden DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. Die Rechte der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person nach § 10 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl. Nr. 51/1991, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2011, bleiben davon unberührt. Soll vertretungsweise eine Meldung an das Datenverarbeitungsregister erfolgen und ist dafür die Verwendung der Bürgerkarte mit Vertretungsvollmacht nicht möglich und wird auch keine andere Voraussetzung gemäß Paragraph 14, Absatz eins, verwendet, muss das Vertretungsrecht für diesen Auftraggeber bei der Datenschutzbehörde beantragt und nachgewiesen werden. Die Rechte der zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugten Person nach Paragraph 10, Absatz eins, des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, Bundesgesetzblatt Nr. 51 aus 1991,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2011,, bleiben davon unberührt.