§ 14 DVRV 2012 (weggefallen)

Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999
§ 14 DVRV 2012 (1weggefallen) Die Identifizierung und Authentifizierung erfolgt bei der Anmeldung zu DVR-Online mit der Bürgerkarte oder über das Unternehmensserviceportal oder über technische Voraussetzungen, die auch eine Einbeziehung von Anwendungen der Gebietskörperschaften, sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts oder anderer staatliche Aufgaben besorgender Institutionen ermöglichen (Portalverbund)seit 25.05.2018 weggefallen.

(2) Es ist sicherzustellen, dass alle verfügbaren technischen Umsetzungen der Bürgerkarte verwendet werden können, einschließlich jener mittels Mobiltelefon (Handy-Signatur).

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 01.09.2012 bis 24.05.2018
§ 14 DVRV 2012 (1weggefallen) Die Identifizierung und Authentifizierung erfolgt bei der Anmeldung zu DVR-Online mit der Bürgerkarte oder über das Unternehmensserviceportal oder über technische Voraussetzungen, die auch eine Einbeziehung von Anwendungen der Gebietskörperschaften, sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts oder anderer staatliche Aufgaben besorgender Institutionen ermöglichen (Portalverbund)seit 25.05.2018 weggefallen.

(2) Es ist sicherzustellen, dass alle verfügbaren technischen Umsetzungen der Bürgerkarte verwendet werden können, einschließlich jener mittels Mobiltelefon (Handy-Signatur).

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