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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Für jede Neu- oder Änderungsmeldung betreffend eine Datenanwendung sind im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 2 vollständig anzugeben; bei der Meldung einer Musteranwendung sind hiefür im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 3 vollständig anzugeben DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. Meldet ein Auftraggeber erstmalig an die Datenschutzbehörde oder meldet er Änderungen zu den Angaben zum Auftraggeber, so hat er zusätzlich im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 1 auszufüllen. Die gemäß § 19 Abs. 1 Z 7 DSG 2000 zu machenden allgemeinen Angaben über die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen sind über das DVR-Online-Formular gemäß Anlage 4 an die Datenschutzbehörde zu übermitteln. Für jede Neu- oder Änderungsmeldung betreffend eine Datenanwendung sind im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 2 vollständig anzugeben; bei der Meldung einer Musteranwendung sind hiefür im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 3 vollständig anzugeben. Meldet ein Auftraggeber erstmalig an die Datenschutzbehörde oder meldet er Änderungen zu den Angaben zum Auftraggeber, so hat er zusätzlich im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 1 auszufüllen. Die gemäß Paragraph 19, Absatz eins, Ziffer 7, DSG 2000 zu machenden allgemeinen Angaben über die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen sind über das DVR-Online-Formular gemäß Anlage 4 an die Datenschutzbehörde zu übermitteln.
Für jede Neu- oder Änderungsmeldung betreffend eine Datenanwendung sind im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 2 vollständig anzugeben; bei der Meldung einer Musteranwendung sind hiefür im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 3 vollständig anzugeben DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen. Meldet ein Auftraggeber erstmalig an die Datenschutzbehörde oder meldet er Änderungen zu den Angaben zum Auftraggeber, so hat er zusätzlich im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 1 auszufüllen. Die gemäß § 19 Abs. 1 Z 7 DSG 2000 zu machenden allgemeinen Angaben über die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen sind über das DVR-Online-Formular gemäß Anlage 4 an die Datenschutzbehörde zu übermitteln. Für jede Neu- oder Änderungsmeldung betreffend eine Datenanwendung sind im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 2 vollständig anzugeben; bei der Meldung einer Musteranwendung sind hiefür im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 3 vollständig anzugeben. Meldet ein Auftraggeber erstmalig an die Datenschutzbehörde oder meldet er Änderungen zu den Angaben zum Auftraggeber, so hat er zusätzlich im DVR-Online-Formular die Angaben nach der Anlage 1 auszufüllen. Die gemäß Paragraph 19, Absatz eins, Ziffer 7, DSG 2000 zu machenden allgemeinen Angaben über die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen sind über das DVR-Online-Formular gemäß Anlage 4 an die Datenschutzbehörde zu übermitteln.