§ 1 DVRV 2012 (weggefallen)

Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999
Diese Verordnung regelt die Einrichtung und Führung des Datenverarbeitungsregisters, den Zugang und die Einsichtnahme in das Datenverarbeitungsregister, die Registrierung von Datenanwendungen im Datenverarbeitungsregister sowie das Verzeichnis der Informationsverbundsysteme§ 1 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 01.09.2012 bis 24.05.2018
Diese Verordnung regelt die Einrichtung und Führung des Datenverarbeitungsregisters, den Zugang und die Einsichtnahme in das Datenverarbeitungsregister, die Registrierung von Datenanwendungen im Datenverarbeitungsregister sowie das Verzeichnis der Informationsverbundsysteme§ 1 DVRV 2012 (weggefallen) seit 25.05.2018 weggefallen.

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