§ 4 DS-AV (weggefallen)

Datenschutzangemessenheits-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999
§ 4 DS-AV (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit 1seit 25.05.2018 weggefallen. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Die Verordnung über die Gleichwertigkeit ausländischer Datenschutzbestimmungen, BGBl. Nr. 612/1980, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 213/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 20.07.2013 bis 24.05.2018
§ 4 DS-AV (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit 1seit 25.05.2018 weggefallen. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Die Verordnung über die Gleichwertigkeit ausländischer Datenschutzbestimmungen, BGBl. Nr. 612/1980, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1999 außer Kraft.

(3) § 1 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 213/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

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