Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Übermittlung und Überlassung von Daten aus Datenanwendungen an Empfänger in Drittstaaten bedarf dann keiner Genehmigung der Datenschutzbehörde, wenn die Übermittlung oder Überlassung in einen der folgenden Staaten entsprechend der angeführten Voraussetzungen erfolgt:
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(2) Die Übermittlung und Überlassung von Daten aus Datenanwendungen an Empfänger in Drittstaaten bedarf dann keiner Genehmigung der Datenschutzbehörde, wenn die Übermittlung oder Überlassung in einen der folgenden Staaten entsprechend der angeführten Voraussetzungen erfolgt:
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