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Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einrichtung eines Beschaffungscontrollings in der Bundesbeschaffung GmbH (Beschaffungscontrolling-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 398/2003
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 Z 7 und Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz), BGBl. I Nr. 39/2001, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2002, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einrichtung eines Beschaffungscontrollings in der Bundesbeschaffung GmbH (Beschaffungscontrolling-Verordnung)
StF: BGBl. II Nr. 398/2003
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 Z 7 und Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz), BGBl. I Nr. 39/2001, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2002, wird verordnet: