Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Bei steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 stellt die Lieferung der Wertpapiere keinen Tausch dar. Die Anschaffungskosten der ausgebuchten Schuldverschreibungen sind auf die dafür erhaltenen Wertpapiere aufzuteilen. Bare Zuzahlungen bis zur Höhe von 10% des Gesamtnennbetrags der erhaltenen Wertpapiere, die der Steuerpflichtige zum Zweck der Rundung auf ganze Stücke erhält, senken die Anschaffungskosten der eingebuchten Wertpapiere. Bei Wertpapieren ohne Nennwert (z. B. Stückaktien) sind Zuzahlungen generell steuerpflichtig.
Bei steuerrelevanten Kapitalmaßnahmen gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 stellt die Lieferung der Wertpapiere keinen Tausch dar. Die Anschaffungskosten der ausgebuchten Schuldverschreibungen sind auf die dafür erhaltenen Wertpapiere aufzuteilen. Bare Zuzahlungen bis zur Höhe von 10% des Gesamtnennbetrags der erhaltenen Wertpapiere, die der Steuerpflichtige zum Zweck der Rundung auf ganze Stücke erhält, senken die Anschaffungskosten der eingebuchten Wertpapiere. Bei Wertpapieren ohne Nennwert (z. B. Stückaktien) sind Zuzahlungen generell steuerpflichtig.