Gewerbelegitimationen-Verordnung (GL-V) Fundstelle

Gewerbelegitimationen-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1974 bis 31.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. April 1974, über die Ausstattung von Legitimationen für Gewerbetreibende und deren Bedienstete (Gewerbelegitimationen-Verordnung)
StF: BGBl. Nr. 274/1974

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 62 Abs. 4, des § 217 Abs. 5 und des § 314 Abs. 5 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1974 bis 31.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 24. April 1974, über die Ausstattung von Legitimationen für Gewerbetreibende und deren Bedienstete (Gewerbelegitimationen-Verordnung)
StF: BGBl. Nr. 274/1974

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 62 Abs. 4, des § 217 Abs. 5 und des § 314 Abs. 5 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:

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