Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die Legitimation muß nach dem
1. | in der Anlage 1 für Legitimationen gemäß § 1 Z 1, | |||||||||
2. | in der Anlage 2 für Legitimationen gemäß § 1 Z 2, | |||||||||
3. | in der Anlage 3 für Legitimationen gemäß § 1 Z 3, | |||||||||
festgelegten Muster ausgestellt sein. |
(2) Die Legitimation muß mit einem Lichtbild (Paßbild im Hochformat) versehen sein, das die abgebildete Person einwandfrei als jene erkennen läßt, für die die Legitimation ausgestellt worden ist (Inhaber der Legitimation); dieses und ein weiteres gleiches Lichtbild sind vom Antragsteller beizubringen. Das auf der Legitimation angebrachte Lichtbild muß von der Behörde in einer seine Auswechslung verhindernden Weise überstempelt sein.
(3) Die Legitimation muß von ihrem Inhaber unterschrieben sein.
(1) Die Legitimation muß nach dem
1. | in der Anlage 1 für Legitimationen gemäß § 1 Z 1, | |||||||||
2. | in der Anlage 2 für Legitimationen gemäß § 1 Z 2, | |||||||||
3. | in der Anlage 3 für Legitimationen gemäß § 1 Z 3, | |||||||||
festgelegten Muster ausgestellt sein. |
(2) Die Legitimation muß mit einem Lichtbild (Paßbild im Hochformat) versehen sein, das die abgebildete Person einwandfrei als jene erkennen läßt, für die die Legitimation ausgestellt worden ist (Inhaber der Legitimation); dieses und ein weiteres gleiches Lichtbild sind vom Antragsteller beizubringen. Das auf der Legitimation angebrachte Lichtbild muß von der Behörde in einer seine Auswechslung verhindernden Weise überstempelt sein.
(3) Die Legitimation muß von ihrem Inhaber unterschrieben sein.