Giftliste-Meldeverordnung (GMV) Fundstelle

Giftliste-Meldeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2015 bis 31.12.9999
Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz über die Meldung von sehr giftigen und giftigen
Stoffen zur Giftliste (Giftliste-Meldeverordnung (GMV)StF: BGBl. II Nr. 129/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 37 Abs Fundstelle seit 14.08.2015 weggefallen. 1 und des § 40 Abs. 2 des Chemikaliengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 53/1997, wird verordnet:

Stand vor dem 13.08.2015

In Kraft vom 28.04.1999 bis 13.08.2015
Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz über die Meldung von sehr giftigen und giftigen
Stoffen zur Giftliste (Giftliste-Meldeverordnung (GMV)StF: BGBl. II Nr. 129/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 37 Abs Fundstelle seit 14.08.2015 weggefallen. 1 und des § 40 Abs. 2 des Chemikaliengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 53/1997, wird verordnet:

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