§ 6 GMV (weggefallen)

Giftliste-Meldeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.08.2015 bis 31.12.9999
§ 6 GMV (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraftseit 14.08.2015 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Giftliste-Nachmeldeverordnung, BGBl. Nr. 210/1989, außer Kraft.

(2) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG, mit der das Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften nach Richtlinie 83/189/EWG in der Fassung der Richtlinien 88/182/EWG und 94/10/EG kodifiziert wird, der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 98/411/A).

Stand vor dem 13.08.2015

In Kraft vom 28.04.1999 bis 13.08.2015
§ 6 GMV (1weggefallen) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraftseit 14.08.2015 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Giftliste-Nachmeldeverordnung, BGBl. Nr. 210/1989, außer Kraft.

(2) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG, mit der das Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften nach Richtlinie 83/189/EWG in der Fassung der Richtlinien 88/182/EWG und 94/10/EG kodifiziert wird, der Europäischen Kommission notifiziert (Notifikationsnummer 98/411/A).

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