§ 1 EU-QuSt-ZV (weggefallen)

EU-Quellensteuer-Zuständigkeitsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2020 bis 31.12.9999
Dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart werden folgende Aufgaben übertragen:

-

Entgegennahme, Evidenzierung und Ausstellung der Nachweise gemäß § 4 Abs. 3 EU-QuStG

-

Durchführung der Weiterleitung und Empfangnahme der Beträge an EU-Quellensteuer im Verhältnis zu den anderen Mitgliedstaaten (§ 9 Abs. 2 EU-QuStG).

§ 1 EU-QuSt-ZV seit 30.06.2020 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2020

In Kraft vom 01.06.2006 bis 30.06.2020
Dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart werden folgende Aufgaben übertragen:

-

Entgegennahme, Evidenzierung und Ausstellung der Nachweise gemäß § 4 Abs. 3 EU-QuStG

-

Durchführung der Weiterleitung und Empfangnahme der Beträge an EU-Quellensteuer im Verhältnis zu den anderen Mitgliedstaaten (§ 9 Abs. 2 EU-QuStG).

§ 1 EU-QuSt-ZV seit 30.06.2020 weggefallen.

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