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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Kündigt ein Privatgläubiger eines Mitglieds die VereinigungBei einer Kündigung nach § 135 UGB§ 339 Abs. 1 EO, so scheidet das Mitglied mit dem Ende des Geschäftsjahrs aus der Vereinigung aus.
Kündigt ein Privatgläubiger eines Mitglieds die VereinigungBei einer Kündigung nach § 135 UGB§ 339 Abs. 1 EO, so scheidet das Mitglied mit dem Ende des Geschäftsjahrs aus der Vereinigung aus.