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Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Verwendung der im Disziplinarverfahren verhängten Geldstrafen und Geldbußen (Disziplinarstrafen-Verwendungsverordnung 2005)
StF: BGBl. II Nr. 199/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 127 Abs. 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2004, wird verordnet:
Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Verwendung der im Disziplinarverfahren verhängten Geldstrafen und Geldbußen (Disziplinarstrafen-Verwendungsverordnung 2005)
StF: BGBl. II Nr. 199/2005
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 127 Abs. 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 176/2004, wird verordnet: