§ 7 DiHIV (weggefallen)

Diplom-HTL-Ingenieur-Verordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2017 bis 31.12.9999
Ladung

§ 7 DiHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Der Antragsteller ist acht Wochen vorher unter Angabe von Ort und Zeit zur Prüfung zu laden. Er hat sich zur festgesetzten Zeit am Prüfungsort einzufinden und sich dem Sachverständigenkollegium gegenüber über Verlangen auszuweisen.

Stand vor dem 30.04.2017

In Kraft vom 29.09.1994 bis 30.04.2017
Ladung

§ 7 DiHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Der Antragsteller ist acht Wochen vorher unter Angabe von Ort und Zeit zur Prüfung zu laden. Er hat sich zur festgesetzten Zeit am Prüfungsort einzufinden und sich dem Sachverständigenkollegium gegenüber über Verlangen auszuweisen.

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