§ 5 DiHIV (weggefallen)

Diplom-HTL-Ingenieur-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2017 bis 31.12.9999
Kalkül

§ 5 DiHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Das Sachverständigenkollegium hat dem Antragsteller das Kalkül der Prüfung, das auf „bestanden'' oder „nicht bestanden'' lauten muß, mündlich zu verkünden. Lautet das Kalkül auf „nicht bestanden'' ist über Wunsch des Antragstellers die einmalige Wiederholung der Prüfung frühestens nach drei Monaten zulässig. Das Sachverständigenkollegium hat den Antragsteller darüber zu informieren und seinen Wunsch auf Wiederholung in der Niederschrift (§ 6) zu vermerken.

Stand vor dem 30.04.2017

In Kraft vom 29.09.1994 bis 30.04.2017
Kalkül

§ 5 DiHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Das Sachverständigenkollegium hat dem Antragsteller das Kalkül der Prüfung, das auf „bestanden'' oder „nicht bestanden'' lauten muß, mündlich zu verkünden. Lautet das Kalkül auf „nicht bestanden'' ist über Wunsch des Antragstellers die einmalige Wiederholung der Prüfung frühestens nach drei Monaten zulässig. Das Sachverständigenkollegium hat den Antragsteller darüber zu informieren und seinen Wunsch auf Wiederholung in der Niederschrift (§ 6) zu vermerken.

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