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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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§ 4 DiHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Die Prüfung, nicht aber die Beratung des Sachverständigenkollegiums, ist auf Verlangen des Antragstellers öffentlich. Das Verlangen ist vor der Ladung zur Prüfung schriftlich anzubringen.
§ 4 DiHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Die Prüfung, nicht aber die Beratung des Sachverständigenkollegiums, ist auf Verlangen des Antragstellers öffentlich. Das Verlangen ist vor der Ladung zur Prüfung schriftlich anzubringen.