§ 4 DiHIV (weggefallen)

Diplom-HTL-Ingenieur-Verordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2017 bis 31.12.9999
Öffentlichkeit

§ 4 DiHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Die Prüfung, nicht aber die Beratung des Sachverständigenkollegiums, ist auf Verlangen des Antragstellers öffentlich. Das Verlangen ist vor der Ladung zur Prüfung schriftlich anzubringen.

Stand vor dem 30.04.2017

In Kraft vom 29.09.1994 bis 30.04.2017
Öffentlichkeit

§ 4 DiHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Die Prüfung, nicht aber die Beratung des Sachverständigenkollegiums, ist auf Verlangen des Antragstellers öffentlich. Das Verlangen ist vor der Ladung zur Prüfung schriftlich anzubringen.

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