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Legende:
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§ 4 DHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Die Prüfung, nicht aber die Beratung des Sachverständigenkollegiums, ist auf Verlangen des Antragstellers/der Antragstellerin öffentlich. Das Verlangen ist vor der Ladung zur Prüfung schriftlich anzubringen.
§ 4 DHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Die Prüfung, nicht aber die Beratung des Sachverständigenkollegiums, ist auf Verlangen des Antragstellers/der Antragstellerin öffentlich. Das Verlangen ist vor der Ladung zur Prüfung schriftlich anzubringen.