§ 3 DHIV (weggefallen)

Dipl.-HLFL-Ing.-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2017 bis 31.12.9999
Dauer

§ 3 DHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Die Prüfung ist mündlich und in deutscher Sprache abzulegen. Sie darf nur mit Zustimmung des Antragstellers/der Antragstellerin länger als 30 Minuten dauern.

Stand vor dem 30.04.2017

In Kraft vom 23.02.1995 bis 30.04.2017
Dauer

§ 3 DHIV seit 30.04.2017 weggefallen. Die Prüfung ist mündlich und in deutscher Sprache abzulegen. Sie darf nur mit Zustimmung des Antragstellers/der Antragstellerin länger als 30 Minuten dauern.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten