Dienstleistungsgebiete-Verordnung (DLG-V) Fundstelle

Dienstleistungsgebiete-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.11.1992 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Inneres über weitere Dienstleistungsgebiete des Zivildienstes (Dienstleistungsgebiete-Verordnung) - DLG-V
StF: BGBl. Nr. 717/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 bis 3, des § 8 Abs. 1 und 3 und des § 9 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes 1986 - ZDG, BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 424/1992, wird - hinsichtlich des § 1 im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates - verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.11.1992 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Inneres über weitere Dienstleistungsgebiete des Zivildienstes (Dienstleistungsgebiete-Verordnung) - DLG-V
StF: BGBl. Nr. 717/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 1 bis 3, des § 8 Abs. 1 und 3 und des § 9 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes 1986 - ZDG, BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 424/1992, wird - hinsichtlich des § 1 im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates - verordnet:

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