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Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz über die Bekämpfung von Brucellosen bei Schafen und Ziegen (Brucellose-Verordnung)
StF: BGBl. Nr. 391/1995
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 257/1993, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Konsumentenschutz über die Bekämpfung von Brucellosen bei Schafen und Ziegen (Brucellose-Verordnung)
StF: BGBl. Nr. 391/1995
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 257/1993, wird verordnet: