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(2) Der erfolgreiche Besuch solcher Ausbildungsmodule kann auf die Grundausbildung nach den Grundsätzen des § 30 BDG 1979§ 22 KGAV angerechnet werdenseit 31.12.2018 weggefallen. Die Anrechnung bedarf der Zustimmung durch das Bundesministerium für Justiz. Vor einer allfälligen Anrechnung hat die jeweilige Dienstbehörde eine Gleichwertigkeits- und Zweckmäßigkeitsprüfung durchzuführen.
(2) Der erfolgreiche Besuch solcher Ausbildungsmodule kann auf die Grundausbildung nach den Grundsätzen des § 30 BDG 1979§ 22 KGAV angerechnet werdenseit 31.12.2018 weggefallen. Die Anrechnung bedarf der Zustimmung durch das Bundesministerium für Justiz. Vor einer allfälligen Anrechnung hat die jeweilige Dienstbehörde eine Gleichwertigkeits- und Zweckmäßigkeitsprüfung durchzuführen.