Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Das Original des Zeugnisses ist der bzw. dem Ausbildungsteilnehmer/in auszuhändigen. Eine Zweitschrift des Zeugnisses ist gemeinsam mit allfälligen Teilprüfungsprotokollen und den Ergebnissen allfälliger praktischer Prüfungsarbeiten im Personalakt abzulegen.
(2) Das Original des Zeugnisses ist der bzw. dem Ausbildungsteilnehmer/in auszuhändigen. Eine Zweitschrift des Zeugnisses ist gemeinsam mit allfälligen Teilprüfungsprotokollen und den Ergebnissen allfälliger praktischer Prüfungsarbeiten im Personalakt abzulegen.