Integrationsvereinbarungs-Verordnung (IV-V) Fundstelle

Integrationsvereinbarungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Integrationsvereinbarung (Integrationsvereinbarungs-Verordnung – IV-V)
StF: BGBl. II Nr. 449/2005

Änderung

BGBl. II Nr. 205/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 3 und 16 Abs. 4 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, wird – hinsichtlich des § 10 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen – verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2006 bis 31.12.9999

Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Integrationsvereinbarung (Integrationsvereinbarungs-Verordnung – IV-V)
StF: BGBl. II Nr. 449/2005

Änderung

BGBl. II Nr. 205/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 3 und 16 Abs. 4 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, wird – hinsichtlich des § 10 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen – verordnet:

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