§ 4 FK-VO

Fahrtkosten-Verordnung für Zivildienstleistende

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.11.2001 bis 31.12.9999
Paragraph 4, (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1995 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. November 1995 in Kraft.
  2. (1a)Absatz eins a§ 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 403/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
  3. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. Nr. 788/1994, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres, Bundesgesetzblatt Nr. 788 aus 1994,, außer Kraft.

Stand vor dem 21.11.2001

In Kraft vom 01.11.1995 bis 21.11.2001
Paragraph 4, (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1995 in Kraft.

  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. November 1995 in Kraft.
  2. (1a)Absatz eins a§ 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 403/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.Paragraph eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2001, tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
  3. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. Nr. 788/1994, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres, Bundesgesetzblatt Nr. 788 aus 1994,, außer Kraft.

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