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§ 4. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1995 in Kraft.
(1a) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 403/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. Nr. 788/1994, außer Kraft.
§ 4. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1995 in Kraft.
(1a) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 403/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres, BGBl. Nr. 788/1994, außer Kraft.