Anl. 2 BGVO (weggefallen)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.12.2016 bis 31.12.9999
zu § 1

GEWINN- und VERLUSTRECHNUNG

Geschäftsjahr

vorangegangenes Geschäftsjahr

1.

Umsatzerlöse:

a)

Mieten/Nutzungsentgelte,

b)

Verwohnung der Finanzierungsbeiträge,

c)

Zuschüsse,

d)

aus Sondereinrichtungen,

e)

aus der Betreuungstätigkeit,

f)

aus sonstigen Betriebsleistungen,

g)

aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens,

h)

übrige;

2.

aktivierte Verwaltungskosten;

3.

sonstige betriebliche Erträge:

a)

Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen,

b)

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,

c)

Erträge aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung,

d)

übrige;

4.

Abschreibungen:

a)

auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes,

b)

auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten;

5.

Kapitalkosten;

6.

Instandhaltungskosten;

7.

Verwaltungskosten:

a)

Löhne,

b)

Gehälter,

c)

Aufwendungen für Abfertigungen,

d)

Aufwendungen für Altersversorgung,

e)

Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge,

f)

sonstige Sozialaufwendungen,

g)

übriger Personalaufwand,

h)

Kosten der Organe,

i)

Sachaufwendungen;

8.

Betriebskosten;

9.

Aufwendungen für Sondereinrichtungen;

10.

Aufwendungen aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;

11.

sonstige betriebliche Aufwendungen:

a)

Steuern,

b)

Aufwendungen aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung,

c)

übrige;

12.

Zwischensumme aus 1. bis 11.;

13.

Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen;

14.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen;

15.

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen;

16.

Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren
des Umlaufvermögens;

17.

Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, davon
sind gesondert auszuweisen:

a)

Abschreibungen,

b)

Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;

18.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;

19.

Zwischensumme aus 13. bis 18.;

20.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit;

21.

außerordentliche Erträge;

22.

außerordentliche Aufwendungen;

23.

außerordentliches Ergebnis;

24.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;

25.

Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag;

26.

Auflösung sonstiger Rücklagen;

27.

Auflösung von Kapitalrücklagen;

28.

Auflösung von Gewinnrücklagen;

29.

Zuweisung zu sonstige Rücklagen;

30.

Zuweisung zu Gewinnrücklagen;

31.

Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr;

32.

Bilanzgewinn/Bilanzverlust.

Anl. 2 BGVO (weggefallen) seit 30.12.2016 weggefallen.

Stand vor dem 29.12.2016

In Kraft vom 01.07.1997 bis 29.12.2016
zu § 1

GEWINN- und VERLUSTRECHNUNG

Geschäftsjahr

vorangegangenes Geschäftsjahr

1.

Umsatzerlöse:

a)

Mieten/Nutzungsentgelte,

b)

Verwohnung der Finanzierungsbeiträge,

c)

Zuschüsse,

d)

aus Sondereinrichtungen,

e)

aus der Betreuungstätigkeit,

f)

aus sonstigen Betriebsleistungen,

g)

aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens,

h)

übrige;

2.

aktivierte Verwaltungskosten;

3.

sonstige betriebliche Erträge:

a)

Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen,

b)

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,

c)

Erträge aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung,

d)

übrige;

4.

Abschreibungen:

a)

auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes,

b)

auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten;

5.

Kapitalkosten;

6.

Instandhaltungskosten;

7.

Verwaltungskosten:

a)

Löhne,

b)

Gehälter,

c)

Aufwendungen für Abfertigungen,

d)

Aufwendungen für Altersversorgung,

e)

Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge,

f)

sonstige Sozialaufwendungen,

g)

übriger Personalaufwand,

h)

Kosten der Organe,

i)

Sachaufwendungen;

8.

Betriebskosten;

9.

Aufwendungen für Sondereinrichtungen;

10.

Aufwendungen aus dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens;

11.

sonstige betriebliche Aufwendungen:

a)

Steuern,

b)

Aufwendungen aus der Verrechnung Hausbewirtschaftung,

c)

übrige;

12.

Zwischensumme aus 1. bis 11.;

13.

Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen;

14.

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen;

15.

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen;

16.

Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren
des Umlaufvermögens;

17.

Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, davon
sind gesondert auszuweisen:

a)

Abschreibungen,

b)

Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;

18.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;

19.

Zwischensumme aus 13. bis 18.;

20.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit;

21.

außerordentliche Erträge;

22.

außerordentliche Aufwendungen;

23.

außerordentliches Ergebnis;

24.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;

25.

Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag;

26.

Auflösung sonstiger Rücklagen;

27.

Auflösung von Kapitalrücklagen;

28.

Auflösung von Gewinnrücklagen;

29.

Zuweisung zu sonstige Rücklagen;

30.

Zuweisung zu Gewinnrücklagen;

31.

Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr;

32.

Bilanzgewinn/Bilanzverlust.

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