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Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Jänner 1976 über Ausübungsvorschriften für das gebundene Gewerbe der Hörgeräteakustiker
StF: BGBl. Nr. 72/1976
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Jänner 1976 über Ausübungsvorschriften für das gebundene Gewerbe der Hörgeräteakustiker
StF: BGBl. Nr. 72/1976
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet: