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Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 3. Dezember 1976wirtschaftliche Angelegenheiten über AusübungsvorschriftenAusübungsregeln für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker
StF: BGBl. Nr. 698/1976
Änderung
idF:
BGBl. Nr. 510/1979 (VfGH)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 54 Abs. 2, des § 57 Abs. 2 und des § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird -– hinsichtlich des § 1 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz -– verordnet:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1. 1. 19871.1.1987
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 3. Dezember 1976wirtschaftliche Angelegenheiten über AusübungsvorschriftenAusübungsregeln für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker
StF: BGBl. Nr. 698/1976
Änderung
idF:
BGBl. Nr. 510/1979 (VfGH)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 54 Abs. 2, des § 57 Abs. 2 und des § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird -– hinsichtlich des § 1 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz -– verordnet:
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1. 1. 19871.1.1987