Ausübungsvorschriften für Kontaktlinsenoptiker (AR-KO) Fundstelle

Ausübungsvorschriften für Kontaktlinsenoptiker

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.01.1996 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 3. Dezember 1976wirtschaftliche Angelegenheiten über AusübungsvorschriftenAusübungsregeln für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker
StF: BGBl. Nr. 698/1976

Änderung

idF:

BGBl. Nr. 510/1979 (VfGH)

BGBl. Nr. 13/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 54 Abs. 2, des § 57 Abs. 2 und des § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird - hinsichtlich des § 1 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz - verordnet:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1. 1. 19871.1.1987

Stand vor dem 11.01.1996

In Kraft vom 01.01.1977 bis 11.01.1996

Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 3. Dezember 1976wirtschaftliche Angelegenheiten über AusübungsvorschriftenAusübungsregeln für das konzessionierte Gewerbe der Kontaktlinsenoptiker
StF: BGBl. Nr. 698/1976

Änderung

idF:

BGBl. Nr. 510/1979 (VfGH)

BGBl. Nr. 13/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 54 Abs. 2, des § 57 Abs. 2 und des § 69 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird - hinsichtlich des § 1 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz - verordnet:

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1. 1. 19871.1.1987

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