Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (AV-RG) Fundstelle (weggefallen)

Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.09.2018 bis 31.12.9999
  1. § 0 gültig von 20.11.1998 bis 28.09.2018 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 260/2018
Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (AV-RG) Fundstelle seit 28.09.2018 weggefallen.

Stand vor dem 28.09.2018

In Kraft vom 20.11.1998 bis 28.09.2018
  1. § 0 gültig von 20.11.1998 bis 28.09.2018 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 260/2018
Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (AV-RG) Fundstelle seit 28.09.2018 weggefallen.

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