§ 11 AV-RG (weggefallen)

Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.09.2018 bis 31.12.9999
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe, BGBl. Nr. 599/1994§ 11 AV-RG, soweit sie noch in Geltung steht, außer Kraft seit 28.09.2018 weggefallen.

Stand vor dem 28.09.2018

In Kraft vom 23.12.2009 bis 28.09.2018
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe, BGBl. Nr. 599/1994§ 11 AV-RG, soweit sie noch in Geltung steht, außer Kraft seit 28.09.2018 weggefallen.

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