Anl. 7 BLVG (weggefallen)

Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2001 bis 31.12.9999
  1. 1.Ziffer einsLehrerbücherei,
  2. 2.Ziffer 2Schülerbücherei,
  3. 3.Ziffer 3Fachbücherei (soweit sie von der Lehrerbücherei getrennt verwaltet wird und mindestens 1 000 Bände umfaßt),
  4. 4.Ziffer 4audio-visuellen Unterrichtsbehelfe (ausgenommen an Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien),
  5. 5.Ziffer 5Laboratorien an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen sowie an der Bundesfachschule für Technik.

BAnl. Die Verwaltung der Lehrmittelsammlung für

  1. 1.Ziffer einsGeographie einschließlich Wirtschaftsgeographie und Geschichte einschließlich Sozialkunde und Staatsbürgerkunde,
  2. 2.Ziffer 2Physik (Naturlehre) oder Physik und angewandte Physik oder Physik (einschließlich Wetterkunde),
  3. 3.Ziffer 3Chemie oder Chemie und angewandte Chemie oder Chemie und chemische Technologie,
  4. 4.Ziffer 4Naturgeschichte,
  5. 5.Ziffer 5Waren- und Verkaufskunde oder Warenkunde und Technologie an Handelsschulen und Handelsakademien sowie an der Bundesfachschule für Technik,
  6. 6.Ziffer 6betriebswirtschaftliche (wirtschaftliche) Unterrichtsgegenstände an Handelsakademien und Handelsschulen, an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, an der Bundesfachschule für Technik, an höheren Lehranstalten und an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe, an berufspädagogischen Lehranstalten, sowie an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten,
  7. 7.Ziffer 7fachtheoretische Unterrichtsgegenstände an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, an der Bundesfachschule für Technik, an höheren Lehranstalten und Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe, an Fachschulen für Sozialarbeit, an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, sowie an Bundesförsterschulen,
  8. 8.Ziffer 8berufskundliche Unterrichtsgegenstände an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an der Bundesfachschule für Technik,
  9. 9.Ziffer 9lebens- und berufskundliche Unterrichtsgegenstände an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe und Fachschulen für Sozialarbeit,
  10. 10.Ziffer 10fachkundliche Unterrichtsgegenstände an berufspädagogischen Lehranstalten und am Bundesseminar für das landwirtschaftliche Bildungswesen.
7 BLVG (weggefallen) seit 01.09.2001 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2001

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.08.2001
  1. 1.Ziffer einsLehrerbücherei,
  2. 2.Ziffer 2Schülerbücherei,
  3. 3.Ziffer 3Fachbücherei (soweit sie von der Lehrerbücherei getrennt verwaltet wird und mindestens 1 000 Bände umfaßt),
  4. 4.Ziffer 4audio-visuellen Unterrichtsbehelfe (ausgenommen an Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien),
  5. 5.Ziffer 5Laboratorien an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen sowie an der Bundesfachschule für Technik.

BAnl. Die Verwaltung der Lehrmittelsammlung für

  1. 1.Ziffer einsGeographie einschließlich Wirtschaftsgeographie und Geschichte einschließlich Sozialkunde und Staatsbürgerkunde,
  2. 2.Ziffer 2Physik (Naturlehre) oder Physik und angewandte Physik oder Physik (einschließlich Wetterkunde),
  3. 3.Ziffer 3Chemie oder Chemie und angewandte Chemie oder Chemie und chemische Technologie,
  4. 4.Ziffer 4Naturgeschichte,
  5. 5.Ziffer 5Waren- und Verkaufskunde oder Warenkunde und Technologie an Handelsschulen und Handelsakademien sowie an der Bundesfachschule für Technik,
  6. 6.Ziffer 6betriebswirtschaftliche (wirtschaftliche) Unterrichtsgegenstände an Handelsakademien und Handelsschulen, an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, an der Bundesfachschule für Technik, an höheren Lehranstalten und an Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe, an berufspädagogischen Lehranstalten, sowie an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten,
  7. 7.Ziffer 7fachtheoretische Unterrichtsgegenstände an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten, an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, an der Bundesfachschule für Technik, an höheren Lehranstalten und Fachschulen für wirtschaftliche Frauenberufe, an Fachschulen für Sozialarbeit, an höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, sowie an Bundesförsterschulen,
  8. 8.Ziffer 8berufskundliche Unterrichtsgegenstände an höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten und an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen und an der Bundesfachschule für Technik,
  9. 9.Ziffer 9lebens- und berufskundliche Unterrichtsgegenstände an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe und Fachschulen für Sozialarbeit,
  10. 10.Ziffer 10fachkundliche Unterrichtsgegenstände an berufspädagogischen Lehranstalten und am Bundesseminar für das landwirtschaftliche Bildungswesen.
7 BLVG (weggefallen) seit 01.09.2001 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten