§ 28a LDG 1984 (weggefallen)

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2014 bis 31.12.9999
Paragraph 28 a,

Verwendungen, die ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraussetzen, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sind ausschließlich Landeslehrern mit österreichischer Staatsbürgerschaft zuzuweisen§ 28a LDG 1984 (weggefallen) seit 01.09.2014 weggefallen. Solche Verwendungen sind insbesondere jene, die

  1. 1.Ziffer einsdie unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Besorgung hoheitlicher Aufgaben und
  2. 2.Ziffer 2die Wahrnehmung allgemeiner Belange des Staates
beinhalten.

Stand vor dem 31.08.2014

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.08.2014
Paragraph 28 a,

Verwendungen, die ein Verhältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich voraussetzen, die nur von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft erwartet werden kann, sind ausschließlich Landeslehrern mit österreichischer Staatsbürgerschaft zuzuweisen§ 28a LDG 1984 (weggefallen) seit 01.09.2014 weggefallen. Solche Verwendungen sind insbesondere jene, die

  1. 1.Ziffer einsdie unmittelbare oder mittelbare Teilnahme an der Besorgung hoheitlicher Aufgaben und
  2. 2.Ziffer 2die Wahrnehmung allgemeiner Belange des Staates
beinhalten.

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