§ 7 ESVO

Erdölstatistik-Verordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.12.2014 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend statistische Erhebungen über die Lagerung und den Vertrieb von Erdöl und Erdölerzeugnissen (Erdölstatistik-Verordnung 2003), BGBl. II Nr. 464/2002, außer Kraft.

(3) § 2 Abs. 1, § 3 Z 2 und § 4 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 352/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 16.12.2014

In Kraft vom 22.07.2011 bis 16.12.2014

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend statistische Erhebungen über die Lagerung und den Vertrieb von Erdöl und Erdölerzeugnissen (Erdölstatistik-Verordnung 2003), BGBl. II Nr. 464/2002, außer Kraft.

(3) § 2 Abs. 1, § 3 Z 2 und § 4 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 352/2014 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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