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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Ausstattung von Tankstellen mit Benzindampf-Rückgewinnungssystemen beim Betanken von Kraftfahrzeugen (Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung – BDRV)
StF: BGBl. II Nr. 67/2013 [CELEX-Nr.: 32009L0126]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 82 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Ausstattung von Tankstellen mit Benzindampf-Rückgewinnungssystemen beim Betanken von Kraftfahrzeugen (Benzindampf-Rückgewinnungs-Verordnung – BDRV)
StF: BGBl. II Nr. 67/2013 [CELEX-Nr.: 32009L0126]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 82 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verordnet: