§ 19 AVOG 2010 - DV (weggefallen)

Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
§ 19§ 19 AVOG 2010 - DV seit 31.12.2020 weggefallen.Paragraph 19,

Die aus den im Folgenden angeführten Rechtsvorschriften ersichtlichen Aufgaben werden den nachstehenden Abgabenbehörden zugewiesen:

§ 20 Abs. 2 Z 1 und § 22 Abs. 4 Tabakmonopolgesetz 1996Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer eins und Paragraph 22, Absatz 4, Tabakmonopolgesetz 1996

Zollamt

für den im § 11 Abs. 1 jeweils angeführten örtlichen Bereichfür den im Paragraph 11, Absatz eins, jeweils angeführten örtlichen Bereich

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 30.12.2014 bis 31.12.2020
§ 19§ 19 AVOG 2010 - DV seit 31.12.2020 weggefallen.Paragraph 19,

Die aus den im Folgenden angeführten Rechtsvorschriften ersichtlichen Aufgaben werden den nachstehenden Abgabenbehörden zugewiesen:

§ 20 Abs. 2 Z 1 und § 22 Abs. 4 Tabakmonopolgesetz 1996Paragraph 20, Absatz 2, Ziffer eins und Paragraph 22, Absatz 4, Tabakmonopolgesetz 1996

Zollamt

für den im § 11 Abs. 1 jeweils angeführten örtlichen Bereichfür den im Paragraph 11, Absatz eins, jeweils angeführten örtlichen Bereich

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