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Die Aufgaben im Bereich der Einheitsbewertung des Grundbesitzes und im Bereich der Bodenschätzung werden von den allgemeinen Finanzämtern mit Sitz in Wien auf das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel übertragen. Davon ausgenommen ist die Zuständigkeit für die Bodenwertabgabe, für die Abgabe von land - und forstwirtschaftlichen Betrieben und für die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten BeiträgeDV seit 31.12.2020 weggefallen.
Die Aufgaben im Bereich der Einheitsbewertung des Grundbesitzes und im Bereich der Bodenschätzung werden von den allgemeinen Finanzämtern mit Sitz in Wien auf das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel übertragen. Davon ausgenommen ist die Zuständigkeit für die Bodenwertabgabe, für die Abgabe von land - und forstwirtschaftlichen Betrieben und für die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten BeiträgeDV seit 31.12.2020 weggefallen.