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Die Steuer§ 3 AVOG 2010 - und Zollkoordination gliedert sich in AbteilungenDV seit 31.12.2020 weggefallen. Die Aufteilung der Aufgaben auf die einzelnen Abteilungen ist in der vom Bundesminister für Finanzen zu erlassenden Geschäftseinteilung festzusetzen.
Die Steuer§ 3 AVOG 2010 - und Zollkoordination gliedert sich in AbteilungenDV seit 31.12.2020 weggefallen. Die Aufteilung der Aufgaben auf die einzelnen Abteilungen ist in der vom Bundesminister für Finanzen zu erlassenden Geschäftseinteilung festzusetzen.