§ 3 AVOG 2010 - DV (weggefallen)

Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Die Steuer§ 3 AVOG 2010 - und Zollkoordination gliedert sich in AbteilungenDV seit 31.12.2020 weggefallen. Die Aufteilung der Aufgaben auf die einzelnen Abteilungen ist in der vom Bundesminister für Finanzen zu erlassenden Geschäftseinteilung festzusetzen.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.2020
Die Steuer§ 3 AVOG 2010 - und Zollkoordination gliedert sich in AbteilungenDV seit 31.12.2020 weggefallen. Die Aufteilung der Aufgaben auf die einzelnen Abteilungen ist in der vom Bundesminister für Finanzen zu erlassenden Geschäftseinteilung festzusetzen.

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