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Änderung
BGBl. I Nr. 34/2015 (NR: GP XXV RV 354 AB 436 S. 55. BR: 9274)
[CELEX-NrFundstelle seit 01.01.2016 weggefallen.: 32009L0138, 32014L0051]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 78 Abs. 3 und 79 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), BGBl. Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 46/2002, wird verordnet:
Anmerkung
1. Der gesetzliche Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 10.10.2007 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 272/2007). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.2. Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 272/2007
Änderung
BGBl. I Nr. 34/2015 (NR: GP XXV RV 354 AB 436 S. 55. BR: 9274)
[CELEX-NrFundstelle seit 01.01.2016 weggefallen.: 32009L0138, 32014L0051]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 78 Abs. 3 und 79 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), BGBl. Nr. 569/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 46/2002, wird verordnet:
Anmerkung
1. Der gesetzliche Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 10.10.2007 vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 272/2007). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.2. Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 272/2007