Großkreditmeldungs-Verordnung (GKM-V) Fundstelle

Großkreditmeldungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich der Großkreditmeldung (Großkreditmeldungs-Verordnung)
StF: BGBl. Nr. 772/1993

Änderung

idF:

BGBl. Nr. 917/1993 (K über IdatGKM-V)

BGBl. II Nr. 31/1997

BGBl. II Nr. 394/1998

BGBl. II Nr. 9/2002

BGBl. II Nr. 475/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 75 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993, wird nach Anhörung der Oesterreichischen Nationalbank verordnet:

Fundstelle seit 01.01.2008 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.2007
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich der Großkreditmeldung (Großkreditmeldungs-Verordnung)
StF: BGBl. Nr. 772/1993

Änderung

idF:

BGBl. Nr. 917/1993 (K über IdatGKM-V)

BGBl. II Nr. 31/1997

BGBl. II Nr. 394/1998

BGBl. II Nr. 9/2002

BGBl. II Nr. 475/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 75 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993, wird nach Anhörung der Oesterreichischen Nationalbank verordnet:

Fundstelle seit 01.01.2008 weggefallen.

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