§ 7 GKM-V (weggefallen)

Großkreditmeldungs-Verordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
Konsortialkredite

§ 7 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. Konsortialkredite sind jeweils von den Mitgliedern des Konsortiums in Höhe ihres Anteils zu melden.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.2007
Konsortialkredite

§ 7 GKM-V (weggefallen) seit 01.01.2008 weggefallen. Konsortialkredite sind jeweils von den Mitgliedern des Konsortiums in Höhe ihres Anteils zu melden.

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