§ 6 GKM-V (weggefallen)

Großkreditmeldungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
Kreditnehmergruppen

§ 6 GKM-V. (1weggefallen) Ein Solidarkreditrahmen liegt vor, wenn ein Kredit, ein Kreditrahmen oder eine Promesse mehreren Kreditnehmern, unabhängig davon, ob sie zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß § 27 Absseit 01.01.2008 weggefallen. 4 und 4a BWG gehören, gemeinsam zur Ausnützung eingeräumt wird.

(2) Kann der Solidarkreditrahmen nur über ein gemeinsames Konto in Anspruch genommen werden, so gelten sämtliche Kreditnehmer gemäß Abs. 1 als eine Kreditnehmergruppe, für die die Großkredit- und die Stammdatenmeldung zu erstatten ist. Für die einzelnen Kreditnehmer ist die Stammdatenmeldung zu erstatten und die Tatsache, daß sie Angehörige der Kreditnehmergruppe sind, zu melden.

(3) Kann der Solidarkreditrahmen von jedem Kreditnehmer über ein gesondertes Konto in Anspruch genommen werden, so gelten die Kreditnehmer nicht als Kreditnehmergruppe. Das meldepflichtige Institut hat für jeden dieser Kreditnehmer eine Stammdaten- und eine Großkreditmeldung zu erstatten. Die Großkreditmeldung hat die wahrscheinlichste Inanspruchnahme des Solidarkreditrahmens durch jeden einzelnen Kreditnehmer zu beinhalten.

(4) Soweit mehreren Kreditnehmern Kredite, Kreditrahmen oder Promessen so eingeräumt werden, daß sie wechselseitig im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften, gilt diese Gesellschaft als Kreditnehmergruppe und kommt Abs. 2 zur Anwendung.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.01.1999 bis 31.12.2007
Kreditnehmergruppen

§ 6 GKM-V. (1weggefallen) Ein Solidarkreditrahmen liegt vor, wenn ein Kredit, ein Kreditrahmen oder eine Promesse mehreren Kreditnehmern, unabhängig davon, ob sie zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß § 27 Absseit 01.01.2008 weggefallen. 4 und 4a BWG gehören, gemeinsam zur Ausnützung eingeräumt wird.

(2) Kann der Solidarkreditrahmen nur über ein gemeinsames Konto in Anspruch genommen werden, so gelten sämtliche Kreditnehmer gemäß Abs. 1 als eine Kreditnehmergruppe, für die die Großkredit- und die Stammdatenmeldung zu erstatten ist. Für die einzelnen Kreditnehmer ist die Stammdatenmeldung zu erstatten und die Tatsache, daß sie Angehörige der Kreditnehmergruppe sind, zu melden.

(3) Kann der Solidarkreditrahmen von jedem Kreditnehmer über ein gesondertes Konto in Anspruch genommen werden, so gelten die Kreditnehmer nicht als Kreditnehmergruppe. Das meldepflichtige Institut hat für jeden dieser Kreditnehmer eine Stammdaten- und eine Großkreditmeldung zu erstatten. Die Großkreditmeldung hat die wahrscheinlichste Inanspruchnahme des Solidarkreditrahmens durch jeden einzelnen Kreditnehmer zu beinhalten.

(4) Soweit mehreren Kreditnehmern Kredite, Kreditrahmen oder Promessen so eingeräumt werden, daß sie wechselseitig im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften, gilt diese Gesellschaft als Kreditnehmergruppe und kommt Abs. 2 zur Anwendung.

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