§ 5 GKM-V (weggefallen)

Großkreditmeldungs-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
Aktivposten aus dem Leasinggeschäft

§ 5 GKM-V. Aktivposten aus dem Leasinggeschäft sind mit dem Barwert der diskontierten Leasingforderungen zu melden. Der Barwert ist durch Abzinsung der offenen Leasingraten und des Restwertes zu ermitteln. Als Kreditnehmer (Kreditnehmergruppeweggefallen) gilt der Leasingnehmerseit 01.01.2008 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.2007
Aktivposten aus dem Leasinggeschäft

§ 5 GKM-V. Aktivposten aus dem Leasinggeschäft sind mit dem Barwert der diskontierten Leasingforderungen zu melden. Der Barwert ist durch Abzinsung der offenen Leasingraten und des Restwertes zu ermitteln. Als Kreditnehmer (Kreditnehmergruppeweggefallen) gilt der Leasingnehmerseit 01.01.2008 weggefallen.

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