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Kreditinstitute, die das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 21 BWG§ 3 JKAB-V betreiben, haben die Daten des geprüften Jahresabschlusses gemäß § 44 Abs. 1 BWG und die sonstigen Vermögens- und Erfolgsdaten entsprechend Anlage A3 zu gliedernseit 31.12.2021 weggefallen. Kreditinstitute, die das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 21, BWG betreiben, haben die Daten des geprüften Jahresabschlusses gemäß Paragraph 44, Absatz eins, BWG und die sonstigen Vermögens- und Erfolgsdaten entsprechend Anlage A3 zu gliedern.
Kreditinstitute, die das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Z 21 BWG§ 3 JKAB-V betreiben, haben die Daten des geprüften Jahresabschlusses gemäß § 44 Abs. 1 BWG und die sonstigen Vermögens- und Erfolgsdaten entsprechend Anlage A3 zu gliedernseit 31.12.2021 weggefallen. Kreditinstitute, die das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 21, BWG betreiben, haben die Daten des geprüften Jahresabschlusses gemäß Paragraph 44, Absatz eins, BWG und die sonstigen Vermögens- und Erfolgsdaten entsprechend Anlage A3 zu gliedern.