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Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (Beikostverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 133/1998 [CELEX-Nr.: 396L0005]
Änderung
BGBl. II Nr. 200/1999 [CELEX-Nr.: 398L0036]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 10 Abs. 1, 17 und 19 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 21/1997, wird hinsichtlich der §§ 4 und 5 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet:
Verordnung der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (Beikostverordnung)
StF: BGBl. II Nr. 133/1998 [CELEX-Nr.: 396L0005]
Änderung
BGBl. II Nr. 200/1999 [CELEX-Nr.: 398L0036]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 10 Abs. 1, 17 und 19 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 21/1997, wird hinsichtlich der §§ 4 und 5 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet: