§ 11 FPG-DV

Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2011 bis 31.12.9999

Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. BeiKarten für Geduldete werden nach dem Muster der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwendenAnlage A ausgestellt.

Stand vor dem 30.06.2011

In Kraft vom 01.01.2006 bis 30.06.2011

Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. BeiKarten für Geduldete werden nach dem Muster der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwendenAnlage A ausgestellt.

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