§ 3 FPG-DV Äußere Form der Visa

Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Visa werden in Form einer Visummarke gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 über eine einheitliche Visagestaltung, ABl. Nr. L 164 vom 14.07.1995 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EGEU) Nr. 856610/20082013, ABl. Nr. L 235182 vom 20.07.200829.06.2013 S. 1, erteilt.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.2013

Visa werden in Form einer Visummarke gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 über eine einheitliche Visagestaltung, ABl. Nr. L 164 vom 14.07.1995 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EGEU) Nr. 856610/20082013, ABl. Nr. L 235182 vom 20.07.200829.06.2013 S. 1, erteilt.

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