§ 22 GMO-VO (weggefallen)

Gas Monitoring-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. März 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Für jene Werte, welche für den Zeitraum eines Jahres erhoben werden (Monatswerte/Jahreserhebung, Jahreswerte/Jahreserhebung), ist für die Meldungsverpflichtung für das Jahr 2013 der Zeitraum von Kundmachung der Verordnung bis zum 31. Dezember maßgeblich.
  3. (3)Absatz 3Die stichtagsbezogenen Angaben gemäß § 18 Z 1, 3 und 4 sind von den Verteilernetzbetreibern und gemäß § 19 Z 1 sind von den Versorgern für das Kalenderjahr 2013 zusätzlich zum Stichtag 1. März 2013 zu melden. Diese Meldung hat bis spätestens 15. April 2013 zu erfolgen.Die stichtagsbezogenen Angaben gemäß Paragraph 18, Ziffer eins,, 3 und 4 sind von den Verteilernetzbetreibern und gemäß Paragraph 19, Ziffer eins, sind von den Versorgern für das Kalenderjahr 2013 zusätzlich zum Stichtag 1. März 2013 zu melden. Diese Meldung hat bis spätestens 15. April 2013 zu erfolgen.
§ 22 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.2016
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. März 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Für jene Werte, welche für den Zeitraum eines Jahres erhoben werden (Monatswerte/Jahreserhebung, Jahreswerte/Jahreserhebung), ist für die Meldungsverpflichtung für das Jahr 2013 der Zeitraum von Kundmachung der Verordnung bis zum 31. Dezember maßgeblich.
  3. (3)Absatz 3Die stichtagsbezogenen Angaben gemäß § 18 Z 1, 3 und 4 sind von den Verteilernetzbetreibern und gemäß § 19 Z 1 sind von den Versorgern für das Kalenderjahr 2013 zusätzlich zum Stichtag 1. März 2013 zu melden. Diese Meldung hat bis spätestens 15. April 2013 zu erfolgen.Die stichtagsbezogenen Angaben gemäß Paragraph 18, Ziffer eins,, 3 und 4 sind von den Verteilernetzbetreibern und gemäß Paragraph 19, Ziffer eins, sind von den Versorgern für das Kalenderjahr 2013 zusätzlich zum Stichtag 1. März 2013 zu melden. Diese Meldung hat bis spätestens 15. April 2013 zu erfolgen.
§ 22 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

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