§ 10 GMO-VO (weggefallen)

Gas Monitoring-Verordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Jeweils für den Zeitraum vom Monatsersten des Berichtsmonats 6 Uhr bis zum Monatsersten des dem Berichtsmonat folgenden Monat 6 Uhr sind von den Fernleitungsnetzbetreibern für jeden Gastag zu melden:

1.

Anzahl der Einschränkungen je Ein- und Ausspeisepunkt im Netz;

2.

Anfangs- und Endzeitpunkt der Einschränkungen, jeweils unterteilt nach geplanter und ungeplanter Einschränkung in kWh/h der Transportleistung.

§ 10 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.2016
Jeweils für den Zeitraum vom Monatsersten des Berichtsmonats 6 Uhr bis zum Monatsersten des dem Berichtsmonat folgenden Monat 6 Uhr sind von den Fernleitungsnetzbetreibern für jeden Gastag zu melden:

1.

Anzahl der Einschränkungen je Ein- und Ausspeisepunkt im Netz;

2.

Anfangs- und Endzeitpunkt der Einschränkungen, jeweils unterteilt nach geplanter und ungeplanter Einschränkung in kWh/h der Transportleistung.

§ 10 GMO-VO (weggefallen) seit 01.01.2017 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten